Übereinstimmungsbescheinigung ...
Verfasst: Do 9. Feb 2012, 15:40
In manchen Fällen ist es erforderlich, dass der Hersteller das genaue Alter des Fahrzeugs bestätigt. Bei Fahrzeugen, die bereits in Deutschland zugelassen waren ist dieser Nachweis in der Regel kein Problem. Anders sieht es dagegen aus, wenn es sich um ein Importfahrzeug mit reduzierten Papieren handelt, welches noch nie in Deutschland zugelassen worden ist. Hier möchte man allein schon wegen den verschiedenen TÜV-Vorgaben liebend gern eine Bescheingung haben, dass das Modell einem früheren Jahr (vor 1984) entspricht.
Für so einen Fall bietet Suzuki die Übereinstimmungsbescheinigung (Nationales COC - Certificate of Conformity) an, welches aussagt, dass das Fahrzeug älter als 25 Jahre ist. Für mindestens 25 Jahre alte Fahrzeuge stellt Suzuki zu einem reduzierten Preis von 49 € eine Bescheinigung nach Vergleichsdaten des deutschen Modells aus (unabhängig von der Herkunft des Fahrzeugs).
Voraussetzung:
(1) Vorlage einer Kopie der ausländischen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II oder sonstige Unterlagen. Diese über einen Suzuki Vertragshändler mit Auftrag per mail oder Fax an Suzuki übermitteln.
(2) Zahlung der Gebühr (verwaltungstechnisch über den Vertragsändler)
Vielleicht hilft dieses dabei, ein paar Klassiker mehr auf deutsche Straßen zu bringen.
Ich könnte mir vorstellen, dass hierüber auch Fahrzeuge in ihrem Alter zurückdatiert werden können, die zwar von der Fahrgestellnummer ihr Alter haben, aber noch niemals zugelassen worden sind. Ansonsten wird man bei solchen Fahrzeugen Schwierigkeiten bei einer Erstzulassung bekommen (Abgasgutachten). Mal so als Idee.
Für so einen Fall bietet Suzuki die Übereinstimmungsbescheinigung (Nationales COC - Certificate of Conformity) an, welches aussagt, dass das Fahrzeug älter als 25 Jahre ist. Für mindestens 25 Jahre alte Fahrzeuge stellt Suzuki zu einem reduzierten Preis von 49 € eine Bescheinigung nach Vergleichsdaten des deutschen Modells aus (unabhängig von der Herkunft des Fahrzeugs).
Voraussetzung:
(1) Vorlage einer Kopie der ausländischen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II oder sonstige Unterlagen. Diese über einen Suzuki Vertragshändler mit Auftrag per mail oder Fax an Suzuki übermitteln.
(2) Zahlung der Gebühr (verwaltungstechnisch über den Vertragsändler)
Vielleicht hilft dieses dabei, ein paar Klassiker mehr auf deutsche Straßen zu bringen.
Ich könnte mir vorstellen, dass hierüber auch Fahrzeuge in ihrem Alter zurückdatiert werden können, die zwar von der Fahrgestellnummer ihr Alter haben, aber noch niemals zugelassen worden sind. Ansonsten wird man bei solchen Fahrzeugen Schwierigkeiten bei einer Erstzulassung bekommen (Abgasgutachten). Mal so als Idee.